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sie kam sah und säte!

Der Sommer 2026 macht vielen hessischen Gärtnern zu schaffen – nicht nur wegen der Hitze, sondern auch wegen der Wasserknappheit. In mehreren Landkreisen gilt inzwischen ein Bewässerungsverbot. Wir zeigen, wo genau, was dahintersteckt und worauf Sie beim Gießen aktuell achten müssen.

Wie viele Kreise sind betroffen?

Von den 26 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben derzeit 8 ein aktives Wasserentnahmeverbot erlassen, in keinem weiteren Kreis gelten Teileinschränkungen. Betroffen sind:

  • Darmstadt – Oberflächengewässer eingeschränkt, Gießkanne erlaubt, gilt bis auf Widerruf
  • Kassel (Stadt) – auch die Gießkanne ist untersagt, befristet bis 31. Dezember 2026
  • Landkreis Gießen – Oberflächengewässer eingeschränkt, bis auf Widerruf
  • Landkreis Kassel – Gießkanne erlaubt, befristet bis 31. Oktober 2026
  • Landkreis Marburg-Biedenkopf – auch Gießkanne verboten, bis auf Widerruf
  • Main-Kinzig-Kreis – bis auf Widerruf
  • Vogelsbergkreis – bis auf Widerruf
  • Wetteraukreis – Gießkanne erlaubt, befristet bis 31. Oktober 2026

In den übrigen 18 Kreisen, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden und der Hochtaunuskreis, gilt derzeit kein Verbot. Das kann sich bei anhaltender Trockenheit aber kurzfristig ändern – ein Blick auf die Seite des eigenen Landratsamts lohnt sich daher regelmäßig.

Warum gibt es kein einheitliches Verbot für ganz Hessen?

Ein Bewässerungsverbot wird in Hessen nicht vom Land, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt angeordnet. Sinkt der Wasserstand eines Gewässers infolge anhaltender Trockenheit unter einen kritischen Pegel, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung. Rechtsgrundlage dafür sind das Hessische Wassergesetz in Verbindung mit dem bundesweiten Wasserhaushaltsgesetz. Deshalb können zwei benachbarte Kreise völlig unterschiedliche Regelungen haben – und genau deshalb lohnt sich immer der Blick auf die konkrete Verfügung vor Ort statt auf pauschale Aussagen zu „Hessen“.

Warum ist die Lage 2026 so angespannt?

Die Grundwassersituation in Hessen gilt 2026 als kritisch. Das hydrologische Winterhalbjahr 2025/2026 fiel nach Angaben des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) insgesamt zu warm und zu trocken aus, mit besonders wenig Niederschlag in den Monaten November, Dezember, März und April. Die Folge: Über 70 Prozent der Grundwassermessstellen im Land lagen zuletzt unter dem Niveau des Vorjahres, an rund 78 Prozent der Messstellen sinken die Werte weiterhin. Die hessischen Flüsse führten im Mai 2026 rund ein Drittel weniger Wasser als im langjährigen Mittel der Jahre 1991 bis 2020.

Was bedeutet das konkret für Ihren Garten?

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot richtet sich fast immer gegen die Entnahme aus Oberflächengewässern – also gegen Pumpe und Schlauch an Bach, Fluss oder Teich. In den meisten hessischen Kreisen bleibt das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss oder mit gesammeltem Regenwasser aus Tonne oder Zisterne weiterhin erlaubt, da dies zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Einige Kreise – etwa Kassel (Stadt) und der Landkreis Marburg-Biedenkopf – haben allerdings ausdrücklich auch die Entnahme mit der Gießkanne mit einbezogen. Untersagt ist in aller Regel das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger.

Für die Rasenpflege heißt das:

  • Seltener, dafür durchdringend gießen statt täglich kurz zu sprengen
  • Schnitthöhe bei Hitze erhöhen, um die Verdunstung zu reduzieren
  • Regenwasser nutzen, wo immer möglich
  • Sich nicht von braunem Rasen beunruhigen lassen: Trockener Rasen ist meist nicht toter Rasen und treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus

Was drohen bei Verstößen?

Ein Verstoß gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung ist eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen sehen mehrere Verfügungen einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro vor – ein Höchstrahmen, keine übliche Regelbußgeldhöhe. Die tatsächliche Höhe im Einzelfall ergibt sich aus der jeweils geltenden Verfügung des Landkreises.

Unser Rat

Prüfen Sie regelmäßig, ob für Ihren Landkreis eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vorliegt – am zuverlässigsten direkt auf der Website Ihres Landratsamts oder der Stadtverwaltung. Aktuelle Pegel- und Grundwasserdaten für ganz Hessen stellt das HLNUG über sein Niedrigwasser-Portal bereit. Angesichts der angespannten Grundwasserlage im Sommer 2026 ist damit zu rechnen, dass weitere Kreise kurzfristig nachziehen könnten.

Stand: 28. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die aktuell gültige Allgemeinverfügung Ihres Landkreises.